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Webdesign

Was Sie über barrierefreie Webseiten wissen müssen

In Deutschland können Unternehmen, die Websites oder mobile Apps betreiben, die für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind, haftbar gemacht werden.

Was versteht man unter einen barrierefreien Webseite?

Eine barrierefreie Website ist eine Website, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden kann, einschließlich Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Um eine Website zugänglich zu machen, sollte sie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 entsprechen, die international anerkannte Standards für die Gewährleistung der Barrierefreiheit im Internet sind. Diese Richtlinien bestehen aus einer Reihe von Erfolgskriterien, die beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können. Zu den wichtigsten Punkten, die bei der barrierefreien Gestaltung einer Website zu beachten sind, gehören die Verwendung von beschreibendem und aussagekräftigem Text für Links und Schaltflächen, die Verwendung von Alt-Text für Bilder, die angemessene Verwendung von Überschriften und Listen, die Anpassung der Website an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die Verwendung einer klaren und prägnanten Sprache. Das Testen der Website mit behinderten Nutzern kann ebenfalls dazu beitragen, dass die Website zugänglich und einfach zu bedienen ist.

Welche Gesetze gelten in Deutschland für barrierefreie Websites?

In Deutschland wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Diese Gesetze schreiben vor, dass Websites und mobile Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen, einschließlich Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Websites und mobile Anwendungen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 entsprechen, international anerkannten Standards zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im Internet. WCAG 2.0 besteht aus einer Reihe von Richtlinien und Erfolgskriterien, die beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können.

Maschendrahtzaun, an dem ein verwittertes Schild mit der Aufschrift "Border Patrol only" lehnt.

Zusätzlich zu diesen Gesetzen befolgen viele Unternehmen in Deutschland auch die freiwillige “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung” (BITV), die eine Reihe von Richtlinien für barrierefreies Webdesign darstellt. Die BITV basiert auf den WCAG 2.0 und gibt konkrete Empfehlungen, wie Websites und mobile Anwendungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können.

Es ist wichtig zu wissen, dass das AGG und das BGG für alle Websites und mobilen Apps gelten, die von öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen in Deutschland betrieben werden. Dazu gehören sowohl inländische als auch internationale Unternehmen, die Websites oder mobile Apps in Deutschland betreiben. Die Nichteinhaltung dieser Gesetze kann zu rechtlichen Schritten und Bußgeldern führen.

Welche Strafen können Sie erwarten, wenn Ihre Website nicht zugänglich ist?

In Deutschland können Unternehmen, die Websites oder mobile Apps betreiben, die für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) haftbar gemacht werden. Diese Gesetze sehen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Sanktionen für Unternehmen vor, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht einhalten.

Zu den zivilrechtlichen Sanktionen für die Nichteinhaltung des AGG und des BGG können Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gehören, z. B. die Anordnung, die Website oder die mobile App barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus können Unternehmen, die gegen das AGG und das BGG verstoßen, zur Zahlung von Bußgeldern verpflichtet werden.

Strafrechtliche Sanktionen für die Nichteinhaltung des AGG und des BGG können Geld- und Freiheitsstrafen für Führungskräfte von Unternehmen umfassen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anforderungen der Barrierefreiheit verstoßen haben.

Es ist wichtig zu wissen, dass das AGG und das BGG für alle Websites und mobilen Apps gelten, die von öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen in Deutschland betrieben werden, einschließlich in- und ausländischer Unternehmen. Unternehmen, die in Deutschland Websites oder mobile Apps betreiben, sollten sicherstellen, dass diese für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, um mögliche rechtliche Schritte und Bußgelder zu vermeiden.

Gibt es Beispiele von Website-Besitzern, gegen die solche Strafen verhängt wurden?

Ja, es gibt Beispiele von Website-Betreibern in Deutschland, die wegen Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit Sanktionen belegt wurden.

So hat beispielsweise ein deutsches Gericht im Jahr 2021 ein Unternehmen dazu verurteilt, seine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und dem Kläger, der das Unternehmen wegen Verstoßes gegen das AGG verklagt hatte, Schadenersatz zu zahlen. In einem anderen Fall verurteilte ein deutsches Gericht ein Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an eine blinde Person, die die Website des Unternehmens nicht nutzen konnte, weil sie nicht barrierefrei war.

Grenzmauer mit Graffitti, die NO BORDER sagt.

Es ist wichtig zu wissen, dass das AGG und das BGG für alle Websites und mobilen Anwendungen gelten, die von öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen in Deutschland betrieben werden, einschließlich inländischer und internationaler Unternehmen. Unternehmen, die in Deutschland Websites oder mobile Apps betreiben, sollten sicherstellen, dass diese für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, um mögliche rechtliche Schritte und Geldbußen zu vermeiden.

Wie kann man eine Website am besten zugänglich machen?

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, und die konkreten Schritte hängen von den Bedürfnissen der Nutzer sowie von den Inhalten und Funktionen der Website ab.

Hier sind einige allgemeine Best Practices, um eine Website zugänglich zu machen:

Befolgen Sie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0: WCAG 2.0 ist eine Reihe international anerkannter Richtlinien zur Gewährleistung der Zugänglichkeit von Webseiten. Sie bestehen aus einer Reihe von Erfolgskriterien, die beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich gemacht werden können.

Verwenden Sie beschreibenden und aussagekräftigen Text für Links und Schaltflächen: Verwenden Sie klare und aussagekräftige Texte für Links und Schaltflächen, damit die Benutzer den Zweck des Links oder der Schaltfläche verstehen können, ohne sich auf visuelle Hinweise verlassen zu müssen.

Verwenden Sie Alt-Text für Bilder: Verwenden Sie Alt-Text, um den Inhalt und die Funktion von Bildern auf der Website zu beschreiben. So können auch Nutzer, die die Bilder nicht sehen können, deren Kontext und Zweck verstehen.

Verwenden Sie Überschriften und Listen in angemessener Weise: Verwenden Sie Überschriften und Listen, um den Inhalt der Website zu strukturieren und die Navigation und das Verständnis zu erleichtern.

Stellen Sie sicher, dass die Website responsive ist: Vergewissern Sie sich, dass die Website so gestaltet ist, dass sie auf einer Vielzahl von Geräten funktioniert, darunter Desktop-Computer, Tablets und Smartphones. So wird sichergestellt, dass Nutzer mit unterschiedlichen Geräten und Bildschirmgrößen auf die Website zugreifen können.

Verwenden Sie eine klare und prägnante Sprache: Verwenden Sie eine klare und prägnante Sprache, die leicht zu verstehen ist, und vermeiden Sie Fachjargon oder komplexe Begriffe.

Testen Sie die Website auf Barrierefreiheit: Testen Sie die Website mit Nutzern, die eine Behinderung haben, um sicherzustellen, dass sie zugänglich und einfach zu bedienen ist. Dies kann helfen, Probleme zu erkennen, die behoben werden müssen.

Wenn Sie diese bewährten Verfahren befolgen und die Website auf ihre Zugänglichkeit hin testen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Website für Benutzer mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglic

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